Hier finden Sie unsere aktuellen Pressemitteilungen sowie Logos von Grappt [ græp / tiː ]
Bild: © Grappt
.........................................................................................
Termine:
.........................................................................................
..........................................................................................
- 01.06.2023 Auswertung der Antikörperstudie
Konzentration von Anti Sars-Cov-2 Ig-G Speichel vs. Blut
.........................................................................................
..............................................................................................
- Die Verhandlung der erstinstanzlichen Klage gegen den SWR fand am 14.05.2020 am LG Stuttgart statt.
Erbebnis: Klage zulässig aber abgewiesen weil der SWR bezüglich der Empfehlung von "WhatsApp", "Facebook" und "Twitter" nicht geschäftlich tätig sein soll !? Berufung ist eingereicht! Termin OLG Stuttgart 14.07.2020, Urteilsverkündung 18.08.2021: Klage abgewiesen da kein Wettbewerbsverhältnis zu Grappt bzw. der SWR "nur" seinem öffentlich rechtlichen Auftrag nachkäme !?
BGH Nichtzulassungsbeschwerde wurde im Februar 2022 auch (ohne Begründung!) abgelehnt, wenngleich mit einem erheblichen Verfahrensfehler. Die Anhörungsrüge als finales ordentliches Rechtsmittel wurde am 07.06.2022 (ohne Begründung) abgewiesen.
Die Verfassungsbeschwerde wurde eingereicht.
Ergebnis: Im Januar 2023 wurde die Beschwerde (ohne Begründung) nicht zur Entscheidung angenommen. (Seltsamerweise wurde aber zwei Wochen später der "Fan-Account" der Bundesregierung vom Bundesdatenschutzbeauftragten wegen Datenschutzbedenken als unzulässig verboten . Ein Schalk, wer böses denkt....)
- Die Verhandlung gegen den BR in 1. Instanz (LG) fand am 05.05.2020 statt.
Erbebnis: Klage zulässig aber abgewiesen weil der BR bezüglich der Empfehlung von "WhatsApp", "Facebook" und "Twitter" seinem öffentlich rechtlichen Auftrag nachkommen würde!?
2. Instanz OLG vom 25.03.2021 siehe unten.
- Die Verhandlung Grappt gegen den Bayerischen Rundfunk (Schleichwerbung für Facebook, WhatsApp und Twitter im Radioprogramm und auf der BR-Webseite) geht in die Zweite Runde! Das OLG München verhandelte am 11.03.2021.
Urteilsverkündung am 25.03.2021: Klage abgewiesen, Begründung: Die Klageanträge wären nicht bestimmt genug!? (jetzt plötzlich). Am 14.7.2021 hat das OLG-Stuttgart die Klage gegen den SWR abgewiesen, da waren die Klageanträge seltsamer weise ausreichend bestimmt aber Grappt würde mit seinem Messenger nicht in Konkurrenz zum SWR und nicht in Konkurrenz zu WhatApp stehen!? Die Geschichte geht nun zum BGH! Die eingereichte "Nichtzulassungsbeschwerde" wurde für den BR wurde vom BGH (ohne Begründung) zurückgewiesen, aber von Grappt direkt gerügt, weil das Gericht den gleichgelagerten Fall gegen den SWR gar nicht angesehen hat! Dort fällt die Entscheidung dann im Februar 2022! ... dachte ich... die Entscheidung wurde durch Beschluss allerdings schon im Januar ablehnend getroffen!? Eine m.E. unzulässige Schaffung einer Präjudiz, die eine willkürfreie Entscheidung im SWR-Verfahren verhindert. Also auch hier der Weg zum Bundesverfassungsgericht, dem obersten deutschen Gericht (mit dem kleinsten Briefschlitz, ohne elektronische Datenübermittlungsmöglichkeit dafür aber immer noch mit einem Fax, dem nach 1000 Seiten Akten vermutlich die Luft ausgeht!). Ergebnis: Ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen! s.O.
............................................................................................
............................................................................................
Pressemitteilung vom 11.03.2021
Die Verhandlung gegen den BR am OLG-München fand wie geplant am 11.03.2021 statt.
Die Rechtmäßigkeit der Wiedergabe von Facebook- und Twitter-Firmenlogos und die Empfehlung von WhatsApp von WhatsApp im Radioprogramm als Schleichwerbung wurden nicht tiefer behandelt, vielmehr wurde erneut die Klageberechtigung von Grappt in Zweifel gezogen. Das Urteil v. 25.03.2021 fiel entsprechend wieder gegen Grappt aus: Diesmal wurde die Klageberechtigung von Grappt, die geschäftliche Handlung des BR und die plötzlich unzulässigen Klageanträge ins Feld geführt um die Klage abzuweisen.
Hier ein Screenschot von www.bayern3.de von 2019 und ein von "Grappt3.Dampfradio" erstellter Entwurf für eine Startseite.
Welche Seite ist zulässig und welche ist Schleichwerbung?
oder: Wie weit dürfen öffentlich rechtliche Rundfunkanstalten mit unseren Rundfunkbeiträgen gehen.
Gerne im Grappt-Messenger eure Meinung dazu abgeben auch wenn das Gericht bislang kein Wettbewerbsverhältnis von Grappt zum BR sowie Facebook, Twitter und WhatsApp erkennen mag.
Über unsere Kooperationsseite gerne auch einen "Kommentar" zum Thema Schleichwerbung reinsetzen oder im Messenger direkt mit uns Kontakt aufnehmen.
...................................................................................................
Anti-Corona Konzept von März/April 2020, Weitergeleitet an:
BGM, RKI, persönlich an Kanzlerin Merkel, Gesundheitsminister Spahn, Minpräs. Söder und unzählige Landes- und Bundespolitiker. Auch Bundespräsident Steinmeier wurde angeschrieben.
Reaktion: Gelesen aber ignoriert, nicht einmal nachgefragt!
...................................................................................................
Pressemitteilung vom 10.10.2019
Bild: © Grappt
Deutsche Rundfunkgebühren für amerikanische Social-Media-Riesen: Zahnarzt bohrt nach!
Klage gegen den Bayerischen Rundfunk und den Südwestrundfunk wegen Schleichwerbung.
Der Geschäftsführer der Grappt GmbH, Armin Wall (Zahnarzt und geistiger Vater des Internetportales www.grappt.com), geht gegen die Wettbewerbsverzerrung durch Schleichwerbung im Programm und Internetauftritt der öffentlich rechtlichen Anstalten vor.
Die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten sind einer neutralen, offenen und unabhängigen Berichterstattung verpflichtet. Werbung für Firmen ist im Rundfunkstaatsvertrag eindeutig geregelt und Schleichwerbung ist verboten. Sie finanzieren ihre Medienpräsenz über eine Pflichtabgabe, den Rundfunkbeitrag..
Auf den offiziellen Seiten der Anstalten sowie im ausgestrahlten Programm (beides rundfunkbeitragsfinanziert), mit dem Trend soziale Mediennetzwerke unreflektiert zu empfehlen und zu nutzen, ist dieses Verbot offenbar in Vergessenheit geraten. Dort werden Firmenlogos und Namen der Social-Media-Marktführer wie selbstverständlich präsentiert und somit unterschwellig beworben.
Das Startup-Unternehmen aus einem kleinen Dorf in Bayern bemerkte diese Unzulänglichkeit und machte seine lokalen Rundfunksender brav darauf aufmerksam. (Die Firma entwickelt die Internetplattform www.grappt.com, die Datenschutz sowie Datensicherheit hoch hält und durch seine Geschäftsphilosophie mehr als nur eine Alternative zu den bestehenden, datenschutzrechtlich vielfach in die Schlagzeilen geratenen Messenger- bzw. Kurznachrichtendiensten bietet. Sie wird aber durch die einseitige und gesetzeswidrige Schleichwerbung für jene amerikanischen, monopolähnlichen Konzerne im fairen Wettbewerb erheblich benachteiligt.)
Die großen Anstalten sprachen der kleinen Firma jedoch lediglich die Berechtigung ab sie abzumahnen und ließen mit mehr oder minder schlechtem Gewissen das Meiste, so wie es war, gut sein.
Das Ergebnis weiterer juristischer Recherchen war letztendlich die Klage gegen den BR (Bayerischen Rundfunk) und den SWR (Südwestrundfunk) mit der Forderung die verbotene Schleichwerbung für amerikanische Messenger- und Kurznachrichtendienste zu unterlassen.
Denn Recht muss Recht bleiben und gilt für David gleichermaßen wie für Goliath.
P.S.: Sie wissen mittlerweile, leider auch ohne die Nennung der Firmennamen, um wen es sich bei den Social-Media-Großkonzernen handelt. Die unterschwellige Manipulation hat also funktioniert!
..........................................................................................
Armin Wall, Geschäftsführer der Grappt GmbH, Bild: © Grappt
.........................................................................................
Artikel Focus v. 24.10.2019
........................................................................................
# KidsKon 2.0 am 28.09.2019, Kongress in Frankfurt/Main
https://www.ddf.de.com/kidskon/unterstuetzer/
.........................................................................................
..........................................................................................
# KidsKon, 22.09.2018 Kongress Frankfurt/Main
...........................................................................................................
Donaukurier, 13.04.2018
www.donaukurier.de/lokales/neuburg/Das-Kriegerdenkmal-geht-online;art1763,3741521
...........................................................................................................
https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Konzepte-fuer-Burgheims-Zukunft-id50865546.html
.........................................................................................
Pressemitteilung
21.03.2018
Die schon lange absehbare Entwicklung im Bereich der „Social Media Landschaft“, mit unreflektierter Weitergabe von persönlichen Daten und Fremddaten aus Email- und „Handy“-Adressbüchern, führte nun zum ersten großen Eklat.
Der bekanntgewordene, vermeintliche Missbrauch der Facebooknutzerdaten führt zu einer, hoffentlich, wachsenden Sensibilisierung der gesamten Weltbevölkerung bei der Nutzung von Social-Media wie auch Verkaufsplattformen im WEB.
Die Grappt GmbH entwickelt seit 2015 eine „Multiplattform“, die werbefrei konzipiert ist und die Daten ihrer User in deren Verantwortung belässt.
Vom kostenlosen Messenger bis hin zur persönlichen Cloud, von Notfalldatenhinterlegung bis zur Genealogiedatenbank, die Nutzer finanzieren durch eine breite Anwendungsbasis mit geringen Beträgen das Internetportal eigenständig. Eine aggressive Sammlung von Nutzerdaten zur Platzierung von zielgerichteter Werbung, bzw. der Verkauf der Daten als „Internetware“ kann somit gar nicht im Interesse von Grappt liegen.
Datenschutz und Privatsphäre werden bei Grappt groß geschrieben und eine ungewollte Vernetzung von Standort (GPS), Kaufinteressen, Mediendaten … erfolgt nicht.
Veröffentlichung nur nach Rücksprache mit:
Grappt GmbH, Illdorfer Str. 10, D-86666 Burgheim Tel.: 08432-9183 Fax.: 08432-9184 E-mail: info@grappt.com
Geschäftsführer: Armin Wall Amtsgericht Ingolstadt HRB 7350 Ust-IdNr: DE298610083
..........................................................................
Präsentationsstand (17.03.2018, Kaiserslautern)
1. Gesundheitstag für Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus Typ1 und Menschen mit Diabetes mellitus Typ2
Bild: © Grappt
..........................................................................................
Diabetes Journal 3-18 (Verlag Kirchheim, 23.02.2018)
.............................................................................................
Flyer Ärztesymposium "20 Jahre Geriatriezentrum Neuburg-Donau" 21.+22.10.2017
Bild: © Grappt
............................................................................................
Presseinformation (08.09.2017)
Multiplex-Internetportal www.Grappt.com mit integrierter Notfalldatenverwaltung online
Die Begriffe Tod – Leben – Daten – Sicherheit werden auf der Internetseite von Grappt umfassend miteinander vernetzt.
Grappt versteht sich gezielt als „private media“ -Plattform. Wir bieten die Vorteile von "social media", lehnen das Geschäftsmodell der Verbreiteten "social net-works" mit Tracking und "Datenmissbrauch" ab.
Die werbefreie Internetplattform bietet eine Vielzahl von Anwendungen und hat sich zum Ziel gesetzt, aktuell auf den abgebildeten Gebieten vorhande „Nischenmodelle im Internet“ weit zu überflügeln.
Veröffentlichung nur nach Rücksprache mit:
Grappt GmbH, Illdorfer Str. 10, D-86666 Burgheim Tel.: 08432-9183 Fax.: 08432-9184
E-mail: info@grappt.com Geschäftsführer: Armin Wall Amtsgericht Ingolstadt HRB 7350